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Elektrowissen

Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Normenwerken für die Elektrofachkraft

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Beauftragt der Arbeitgeber eine angestellte Elektrofachkraft mit Aufgaben des Arbeitsschutzes, muss er ihr die dafür erforderlichen Arbeitsmittel, zu denen in diesem Fall auch die einschlägigen Normen zum Beispiel des VDE e.V. gehören, zur Verfügung stellen. Die angestellte (nicht extern beauftragte) Elektrofachkraft kann einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung aus ihren Arbeitsvertrag herleiten. Der Arbeitsvertrag regelt dabei den Austausch von Leistungen – der Arbeitgeber leistet die Vergütung, der Arbeitnehmer schuldet dafür die Arbeitsleistung. Die Leistung des Arbeitnehmers erfolgt grundsätzlich weisungsgebunden – dies gilt auch für die Tätigkeit als Elektrofachkraft oder als befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Auch wenn diese Personen in der Aufgabenerfüllung weitgehend weisungsfrei sind, bezieht sich diese Freiheit lediglich auf die Gestaltung der Aufgabenerfüllung, nicht auf die Frage, ob die Aufgabe durchgeführt wird oder nicht.

DIN VDE Normen sind Arbeitsmittel im Sinne der DIN EN ISO 6385

Da die Betriebssicherheitsverordnung und die aus ihr resultierenden Technischen Regeln für die Durchführung der Aufgaben einer Elektrofachkraft erforderlich sind, trifft auf diese die Definition des Begriffes des Arbeitsmittels zu. Ein Arbeitsmittel ist ein Werkzeug, das begrifflich Hardware, Software, Maschine, Fahrzeug, Gerät, Einrichtung, Möbel oder eine andere Komponente sein kann. Diese Definition ist erforderlich, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um die ihm übertragene Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen. Im Umkehrschluss hätte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung, wenn er sich das erforderliche Arbeitsmittel selbst beschafft hätte (§ 670 Bürgerliches Gesetzbuch). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Arbeitsmittel für die Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Der Inhalt der Normen des VDE ist für eine Elektrofachkraft erforderliches Wissen

In der Elektrotechnik sind die Normen des VDE eine unerlässliche Erkenntnisquelle und Handlungsanweisung. Sie stellen nachgewiesen den aktuellen Stand der Technik dar und werden ständig auf den neuesten Stand gebracht. Sie stellen nach herrschender Meinung die wichtigsten Bestimmungen und Normen auf dem Gebiet der Elektrotechnik dar. Sie sind so umfangreich, dass von keiner Elektrofachkraft erwartet werden kann, dass sie alle Einzelheiten der Normen kennen noch auswendig wissen kann. Es ist daher zu schlussfolgern, dass die Normen der VDE einerseits notwendige Arbeitsmittel für die Elektrofachkraft sind und andererseits diese vom Arbeitgeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden müssen.

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Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Normenwerken für die Elektrofachkraft Reviewed by on Oktober 17, 2014 .

Beauftragt der Arbeitgeber eine angestellte Elektrofachkraft mit Aufgaben des Arbeitsschutzes, muss er ihr die dafür erforderlichen Arbeitsmittel, zu denen in diesem Fall auch die einschlägigen Normen zum Beispiel des VDE e.V. gehören, zur Verfügung stellen. Die angestellte (nicht extern beauftragte) Elektrofachkraft kann einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung aus ihren Arbeitsvertrag herleiten. Der Arbeitsvertrag regelt dabei