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Elektrofachkraft

Elektrofachkraft und befähigte Person – ein Vergleich

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Ist eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 0105-100 automatisch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203

An die Elektrofachkraft nach der DIN 0105-100 und die befähigte Person, wie sie in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 beschrieben wird, werden qualifizierte Anforderungen gestellt. Beide werden mit Führungsverantwortlichkeiten und Kompetenzen ausgestattet. Die Frage ist daher berechtigt, ob eine Elektrofachkraft nicht automatisch eine befähigte Person ist.

Was ist eine Elektrofachkraft?

Der Begriff der Elektrofachkraft wird in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 definiert. Danach ist eine Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und daraus (eventuell) resultierende Gefahren erkennen kann. Damit wird deutlich, dass man die Qualifikation einer Elektrofachkraft nicht durch den Abschluss einer Ausbildung erwirbt. Es sind vielmehr umfangreiche Erfahrungen in der Praxis und Kenntnisse der zu übertragenden Aufgaben erforderlich. Dazu gehört im besodneren, dass sich die Elektrofachkraft regelmäßig weiterbildet, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben – tut sie das nicht, zum Beispiel infolge mangelnder Weiterbildung, kann sie die Bezeichnung Elektrofachkraft auch verlieren.

Was ist eine befähigte Person?

Die General-Definition für die befähigte Person findet sich in § 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Hiernach ist eine befähigte Person einer Person, die durch ihre berufliche Ausbildung, ihre berufliche Erfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da sehr unterschiedliche Arbeitsmittel mit verschiedenen Komplexitäten gibt sind die Anforderungen an eine befähigte Person von Bereich zu Bereich sehr verschieden. Im Abschnitt 3 der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ werden die Anforderungen an eine befähigte Person im Bereich elektrischer Gefährdungen konkretisiert. Damit wird deutlich, dass der Begriff der befähigten Person in einem sehr engen Zusammenhang mit den wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen zu sehen ist.

Vergleich der Elektrofachkraft und der befähigten Person

In den Anforderungen gleichen sich die Elektrofachkraft und die befähigte Person: Gefordert sind eine berufliche Ausbildung, Berufserfahrungen und Kenntnisse der Technik und des Arbeitsschutzes. Allerdings treten Unterschiede im Tätigkeitsfeld auf. Die befähigte Person muss nicht nur die Gefahren erkennen können, die von einer elektrischen Anlage ausgehen, sie muss auch die Prüfung dieser Anlage durchführen können. Dies bedeutet, sie legt die Prüftechnik fest, bestimmt Art, Umfang, Frist und Dokumentation der Prüfung. Damit wird auch deutlich, dass eine Elektrofachkraft nicht automatisch eine befähigte Person ist – auch wenn es zwischen beiden Personen viele Gemeinsamkeiten gibt.

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Elektrofachkraft und befähigte Person – ein Vergleich Reviewed by on Oktober 17, 2014 .

Ist eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 0105-100 automatisch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203 An die Elektrofachkraft nach der DIN 0105-100 und die befähigte Person, wie sie in der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 beschrieben wird, werden qualifizierte Anforderungen gestellt. Beide werden mit Führungsverantwortlichkeiten und Kompetenzen ausgestattet. Die Frage ist daher berechtigt, ob