Ein Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen bedürfen per se ein Sicherheitskonzept. Jedoch muss dieses, um effektiv vor allen Bedrohungen schützen zu können, ganzheitlich sein und alle Betriebszustände der Anlage erfassen. Um ein solches Konzept erstellen zu können, muss der entsprechend Verantwortliche über Gefährdungen, über gefährliche Lagen und Ereignisse Kenntnisse haben. Besonderes Augenmerk ist bei der Gestaltung des Konzeptes auf den Umstand zu legen, dass Schutzeinrichtungen nicht umgangen werden können. Dies kann zum Beispiel dann begründet sein, wenn die Schutzmaßnahmen zu Beeinträchtigungen führen, indem sie das Einrichten der Anlagen, das Anfahren oder die Behebung von Störungen verzögern. Ausgangspunkt jedes Sicherheitskonzepts ist die Identifizierung von Gefahren bzw. Gefährdungen. Hierfür gibt es Hilfe in Form von Normen, zum Beispiel die DIN EN ISO 12100:2011. Diese Regel gibt dem Verantwortlichen die Methodik und die Terminologie vor. Sie enthält zudem Leitsätze zur Beurteilung und Minderung von Risiken.
Welche Gefährdungen können vorliegen?
Grundsätzlich lassen sich Gefahren nach Arten kategorisieren. Beispiele für solche Kategorien sind:
- Gefahren durch organisatorische Komponenten
- Gefahren mechanischer Natur
- elektrische Gefährdungen
- thermische Gefahren
- Gefahren durch Lärm
- Gefährdungen durch Vibrationen
- Gefahren verursacht durch Strahlung
- Gefahren mittels Werkstoffen
- Gefährdungen durch ergonomische Aspekte
- Sonstige.
Nach dem Entwurf eines Konzepts zur Sicherheit sollte der Konzeptersteller sich selbst einige Fragen stellen, die dabei helfen können, damit das Konzept alle möglichen Situationen umfasst. Diese Fragen lauten:
- Sind durch das Konzept alle Zustände der Maschine berücksichtigt?
- Werden durch das Konzept Gründe geschaffen, die Schutzvorrichtungen zu umgehen?
- Können alle Gefahren durch geeignete Maßnahmen eliminiert werden?
Welche Schutzvorrichtungen gibt es und wie wirksam sind sie?
Die Auswahl der Schutzvorrichtungen richtet sich ursächlich nach den festgestellten Gefährdungen. Schutzvorrichtungen sind immer dann erforderlich, wenn konstruktive Maßnahmen nicht möglich oder nicht geeignet sind, Gefährdungen auszuschließen. In der Regel wird eine Schutzvorrichtung für eine Maschine durch einen Konstrukteur ausgewählt und basiert dabei auf den maschinenspezifischen Vorschriften. Die Aspekte bei der Auswahl der geeigneten Schutzvorrichtung werden durch die Maschinenrichtlinie und die DIN EN ISO 12100:2011 vorgegeben. Sie richten sich auch nach der Phase einer Maschine. So werden beim Bau der Anlage, beim Transport und bei der Inbetriebnahme andere Vorrichtungen benötigt als beim Gebrauch (dazu zählen der eigentliche Betrieb, die Instandhaltung aber auch die Fehlersuche und Störungsbehebung). Weitere Kriterien bildet die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und dessen Ausmaß (ergibt sich aus der Risikobeurteilung), aus der Verwendung der Anlage und auch die Häufigkeit und die Art des Zugangs zur Anlage.