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Explosionsschutz

Erläuterungen zum Explosionsschutz-Dokument

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Ausfüllanleitung und Fachbegriffe zum Ex-Schutz-Dokument nach § 6 Betriebssicherheitsverordnung

Das Explosionsschutz-Dokument, wie es nach § 6 Betriebssicherheitsverordnung gefordert ist, bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Um das Explosionsschutz-Dokument rechtssicher ausfüllen zu können, müssen die Fachbegriffe, die darin aufgeführt sind, und ihre Bedeutung vertraut sein. Nachstehend sind die wichtigsten Termini erläutert.

Explosionsfähige Atmosphäre

Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Stäuben oder Nebeln. Bei diesem Gemisch kann sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Zündung auf das gesamte, bis dahin unverbrannte, Gemisch übertragen.

Sicherheitstechnische Kenndaten

Nicht immer sind alle für die Beurteilung erforderlichen Kenndaten vorhanden. Sie finden sich aber zum Beispiel auf:

  • Sicherheitsdatenblätter und Angaben des Herstellers
  • Datenbanken (GESTIS, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
  • Tabellen („Sicherheitstechnische Kenngrößen“, „Brennbare Flüssigkeiten und Gase“)

Explosionsschutz-Maßnahmen

Die einzelnen Maßnahmen zum Explosionsschutz sind in der BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“ beschrieben. Beispiele für mögliche Maßnahmen zum gewählten Schutzprinzip sind nachstehend aufgeführt.

Vermeidung von einer explosionsfähigen Atmosphäre

  • Begrenzung der Menge, sodass die untere Explosionsgrenze unterschritten wird
  • brennbare Gemische und Flüssigkeiten sicher und dauerhaft 15 Grad unterhalb des Flammpunktes
  • Überwachung der Konzentration (zum Beispiel durch ein Gaswarngerät)
  • ausreichende Lüftung
  • technisch überwachte Inertisierung

Vermeidung von Zündquellen

  • geeignete elektrische Geräte auswählen
  • keine heißen Oberflächen, offene Flammen oder mechanische Funken
  • geeignete Erdung

Konstruktiver Explosionsschutz

  • Bauweise, die explosionsfest ist
  • Druckentlastung
  • Unterdrückung von Explosionen

Kein Explosionsschutz-Dokument erforderlich

Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist bei folgenden Arbeitsmitteln oder Tätigkeiten kein Explosionsschutz-Dokument (wohl aber eine Gefährdungsbeurteilung) zu erstellen:

  • Einzelflaschen mit Flüssiggas oder Acetylen
  • Akkuladestation (einzelne) in großen Hallen
  • Von Hand betriebene Schleifarbeitsplätze unter Einhaltung des allgemeinen Grenzwertes
  • Tränkharzanlagen mit Kontrolle der Temperatur und einem Flammpunkt unter 32 °C
  • Bei kurzzeitiger Verwendung von Spraydosen mit entzündlichen Treibmitteln in belüfteten Räumen

Schulungen und Fortbildungen finden sie unter https://www.hdt.de/seminare-workshops/gefahrstoffegefahrgutexplosionsschutz/explosionsschutz/

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Erläuterungen zum Explosionsschutz-Dokument Reviewed by on April 15, 2015 .

Ausfüllanleitung und Fachbegriffe zum Ex-Schutz-Dokument nach § 6 Betriebssicherheitsverordnung Das Explosionsschutz-Dokument, wie es nach § 6 Betriebssicherheitsverordnung gefordert ist, bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Um das Explosionsschutz-Dokument rechtssicher ausfüllen zu können, müssen die Fachbegriffe, die darin aufgeführt sind, und ihre Bedeutung vertraut sein. Nachstehend sind die wichtigsten Termini erläutert. Explosionsfähige Atmosphäre