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Elektrowissen

Die Ersatzbeleuchtung als Art der Notbeleuchtung

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Den regulären Arbeitsbetrieb auch bei Stromausfall aufrecht halten

Für viele Bereiche ist für den Ausfall der normalen Beleuchtung eine Notbeleuchtung vorgeschrieben. Neben der Beleuchtung von Rettungswegen und Rettungseinrichtungen und der Antipanikbeleuchtung gehört zu den Arten der Notbeleuchtung die Ersatzbeleuchtung. Sie soll bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass in besonders sensiblen Bereichen der Arbeitsbetrieb temporär weitergeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere Arbeitsstätten, deren Funktion so bedeutsam ist, dass sie bei einem Stromausfall nicht ausfallen dürfen, ohne dass dadurch die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährdet sind. Insofern unterscheidet sich die Ersatzbeleuchtung deutlich von anderen Notbeleuchtungsarten. Deshalb ist es möglich, dass neben einer Ersatzbeleuchtung auch andere Notbeleuchtungen für den gleichen Bereich eingesetzt werden.

Die Ersatzbeleuchtung wird in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt

Die Ersatzbeleuchtung wird vor allem bei Arbeitsstätten eingesetzt, die trotz eines Stromausfalls besetzt bleiben müssen. Dies ist insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen der Fall. So findet man die Ersatzbeleuchtung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, in Polizeidienststellen und anderen Sicherheitsorganen, in Kernkraftwerken und anderen Industrieanlagen. Die Ersatzbeleuchtung findet aber auch außerhalb dieser sensiblen Bereiche ihre Anwendung. Unternehmen setzten sie ein, um Umsatzeinbußen oder Produktionsausfälle zu vermeiden. In diesen Fällen handelt es sich um eine freiwillige Installation, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Rechtsgrundlage, Wartung und Prüfung der Ersatzbeleuchtung

Die rechtlichen Normen für Ersatzbeleuchtungen finden sich in verschiedenen Gesetzen. Dies gilt besonders dann, wenn die Ersatzbeleuchtung zusätzlich die Funktion einer Evakuierungsbeleuchtung oder anderen Notbeleuchtung erfüllen muss. Weitere Ausführungen findet man in der DIN EN 1838, die Vorschriften für Notbeleuchtung zur angewandten Lichttechnik enthält. So zum Beispiel zu der erforderlichen Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer. Um sicher zu stellen, dass die Ersatzbeleuchtung im Notfall auch funktioniert, ist eine stetige Wartung und regelmäßige Funktionsprüfung erforderlich. Die Überprüfung auf den betriebssicheren Zustand ist vor der ersten Inbetriebnahme und im Abstand von jeweils drei Jahren vorgeschrieben und muss von einem Sachverständigen durchgeführt werden.

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Die Ersatzbeleuchtung als Art der Notbeleuchtung Reviewed by on April 16, 2015 .

Den regulären Arbeitsbetrieb auch bei Stromausfall aufrecht halten Für viele Bereiche ist für den Ausfall der normalen Beleuchtung eine Notbeleuchtung vorgeschrieben. Neben der Beleuchtung von Rettungswegen und Rettungseinrichtungen und der Antipanikbeleuchtung gehört zu den Arten der Notbeleuchtung die Ersatzbeleuchtung. Sie soll bei einem Stromausfall dafür sorgen, dass in besonders sensiblen Bereichen der Arbeitsbetrieb temporär weitergeführt