Regelmäßige Prüfung von Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung gemäß BGV A3 und Betriebssicherheitsverordnung § 4 der Betriebssicherheitsverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel bereitstellen darf, die für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet sind. Im Zusammenhang…