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Elektrische Prüfungen

Regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

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Häufig bestehen Unklarheiten über die Zuständigkeit bei der Wiederholungsprüfung zum Beispiel von Rauchmeldern

Ortsfeste elektrische Anlagen sind gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen. In Gebäuden handelt es sich dabei um Stromkreise wie sie für die Beleuchtung und die Steckdosen gebräuchlich sind. In der Industrie geht es aber auch um komplexe Fertigungs- und Produktionsanlagen  www.hdt.de/seminare-workshops/elektrotechnik/elektrosicherheit. Allerdings bestehen häufig Unklarheiten oder verschiedene Auffassungen darüber, wer für die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen in Gebäuden zuständig ist, wenn es sich zum Beispiel um ein Mietverhältnis handelt. Trifft den Eigentümer bzw. den Vermieter diese Verantwortung oder eher doch den Mieter? Kann die Verantwortung und Zuständigkeit durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag teilweise oder ganz übertragen werden?

Ordnungsgemäßer Zustand und Verkehrssicherungspflicht muss bei ortsfesten elektrischen Anlagen unterschieden werden

Grundsätzlich und auch nicht übertragbar ist die Zuständigkeit des Vermieters (bzw. des Betreibers oder des Eigentümers) für den ordnungsgemäßen Zustand von fest installierten elektrischen Anlagen. Dies folgert aus der allgemeinen Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache (zu der gehören die fest installierten elektrischen Anlagen) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Örtlich begrenzt sich diese Zuständigkeit auf die Übergabestation. Diese kann im einfachsten Beispiel eine Steckdose sein. Aber auch den Mieter treffen diesbezüglich Verpflichtungen. So muss dieser die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auch für die elektrischen Anlagen der Mietsache gewährleisten und sogar noch weitgehender, elektrische Anlagen, soweit diese ausschließlich vom Mieter genutzt werden, in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.

Wiederholungsprüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen liegen in der Zuständigkeit des Vermieters

Die klare Trennung zwischen der fest installierten elektrischen Anlage bis zur Übergabestation und der an die Übergabestation angeschlossenen Anlagen ermöglicht eine saubere Entscheidung hinsichtlich der Zuständigkeiten. Der Vermieter, Betreiber oder Eigentümer einer ortsfesten elektrischen Anlage ist für die Durchführung der Wiederholungsprüfung verantwortlich. Den Mieter hingegen trifft auch eine Verantwortung – und zwar für die Überprüfung der elektrischen Geräte, die er an die Übergabestation anschließt. Er hat auch darauf zu achten, dass ihr Zustand nicht zu einem Schaden an der fest installieren Anlage führt, etwa durch Überspannung oder ähnliches.

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Regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen Reviewed by on Oktober 17, 2014 .

Häufig bestehen Unklarheiten über die Zuständigkeit bei der Wiederholungsprüfung zum Beispiel von Rauchmeldern Ortsfeste elektrische Anlagen sind gemäß BGV A3 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen. In Gebäuden handelt es sich dabei um Stromkreise wie sie für die Beleuchtung und die Steckdosen gebräuchlich sind. In der Industrie geht es