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Elektrowissen

Die Organisationsverantwortung des Unternehmers

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Besondere Sorgfalt bei der Bildung von Strukturen im elektrotechnischen Bereich eines Unternehmens

Der Arbeitgeber oder Inhaber eines Unternehmens muss Betriebsvorgänge so organisieren, dass niemand zu Schaden kommen kann. Unterlässt er dieses, macht er sich im Falle eines Falles haftbar. Aufgrund der besonderen Gefährdung im elektrotechnischen Bereich eines Unternehmens muss der Arbeitgeber hier besondere Sorgfalt entwickeln. Es müssen insbesondere ausreichend Sachkundige im Unternehmen vorhanden sein – ihre Zahl muss für den Umfang der elektrotechnischen Arbeiten auskömmlich sein. Als rechtliche Anspruchsnorm finden hier sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsschutzgesetz und auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Anwendung. Danach dürfen Aufgaben nur auf Beschäftigte übertragen werden, die bei Beachtung der Bestimmungen und Maßnahmen zur Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Erfüllung der Aufgaben befähigt sind.

Für Arbeitsbereiche mit besonderen Gefahren müssen geeignete Anweisungen erfolgen

Die Verantwortung des Arbeitgebers beginnt bereits mit der Zugangserlaubnis für Bereiche mit besonderen Gefahren wie Serverräume. Hier muss er dafür Sorge tragen, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten. Er muss weiterhin alle Beschäftigten, die einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind, diese möglichst früh und umfassend über die Gefahren aufklären und ihnen geeignete Schutzmaßnahmen aufzeigen. Die Organisationsverpflichtung des Arbeitgebers erstreckt sich im besonderen Maße auf die Struktur des Unternehmens. So müssen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar und eindeutig geregelt sein. Fallen in einem Betrieb elektrotechnische Aufgaben an, muss eine Elektrofachkraft vorhanden sein. Aber auch diese benötigt jemanden, der ihr Instruktionen und Anleitungen gibt. Ist der Unternehmer fachlich oder zeitlich nicht in der Lage, diese Tätigkeit selbst auszuüben, muss er die Aufgabe an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen.

Die Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft

Die verantwortliche Elektrofachkraft ist eine Führungskraft in einem Unternehmen. Ihr obliegt die fachliche Verantwortung für den elektrotechnischen Bereich des Betriebes. Sie leitet die Elektrofachkräfte und die elektrotechnisch unterwiesenen Personen an, unterweist sie in ihre Aufgaben und überwacht die Ausführung der Tätigkeiten. Sie ist fest in die Unternehmensstruktur eingebunden. Mit der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft nimmt der Arbeitgeber seiner Organisationsverantwortung wahr.

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Die Organisationsverantwortung des Unternehmers Reviewed by on Oktober 17, 2014 .

Besondere Sorgfalt bei der Bildung von Strukturen im elektrotechnischen Bereich eines Unternehmens Der Arbeitgeber oder Inhaber eines Unternehmens muss Betriebsvorgänge so organisieren, dass niemand zu Schaden kommen kann. Unterlässt er dieses, macht er sich im Falle eines Falles haftbar. Aufgrund der besonderen Gefährdung im elektrotechnischen Bereich eines Unternehmens muss der Arbeitgeber hier besondere Sorgfalt entwickeln.