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Schaltberechtigung

Zuständigkeiten bei Mittelspannungsschaltanlagen

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Die „Arbeitstiere“ elektrischer Verteiler – Betreiberpflichten und Anforderungen

Mittelspannungsanlagen sind die Knotenpunkte der Verteilnetze mit unterschiedlichen Spannungen. Sie besitzen für die Sicherung einer hohen Versorgungsqualität  eine bedeutsame, wenn nicht zentrale Bedeutung. Die Planung und Auswahl solcher Anlagen muss unter effizienten und wirtschaftlichen Aspekten erfolgen; umso mehr, als der Kostendruck auf Hersteller, Netzbetreiber und Einrichter solcher Mittelspannungsschaltanlagen bereits jetzt immens ist und noch zunehmen wird. Gleichwohl oder dennoch müssen Qualität und Zuverlässigkeit der entsprechenden Betriebsmittel gewährleistet werden. In dem Zusammenhang gewinnt die strikte Einhaltung von Auflagen für den Umweltschutz immer mehr an Bedeutung. Die Zuständigkeiten sind dabei eindeutig. Der Netzbetreiber ist für die ordnungsgemäße Errichtung, die Erweiterung, die Änderung und Instandhaltung für den Netzanschluss und der Anschlussnehmer im gleichen Umfang für die Mittelspannungsanlage verantwortlich.

Grundlagen, Planung und Errichtung von Mittelspannungsschaltanlagen

Eine Mittelspannungsanlage besteht in der Regel aus folgenden Komponenten:

  • Kabel-, Mess-, Übergabe- und Trafoschaltfelder
  • Schalter für Leistung, Trennung und Last
  • Verbindungskabel
  • Sammelschienen
  • Transformatoren
  • Erdungsanlagen
  • Schutz- und Meldeeinrichtungen
  • Gleichspannungsanlagen
  • Batterieanlagen

Der Anlagenbetreiber muss sich bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der Mittelspannungsanlage an den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften richten. Die Anlage muss den anerkannten Regeln der Technik, den technischen Richtlinien und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Anlagenbetreiber ist daneben auch für die Instandhaltung und die Dokumentation der Anlage verantwortlich. Er trägt die Kosten für die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung. Inhaltlich beinhaltet die Inspektion Maßnahmen zur Feststellung des Ist-Zustandes, die Wartung Maßnahmen zur Wahrung des Soll-Zustandes und die Instandsetzung Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes.

Verschluss und Schalthoheit

Nimmt der Anlagenbetreiber seine Verantwortung nicht oder nicht ausreichend war, kann er für die daraus entstehenden Schäden haftbar gemacht werden – beispielsweise durch den Netzbetreiber. Eine klare Zuständigkeitstrennung gibt es auch bei den Kabelschaltfeldern zu beachten. Da der Mittelspannungs-Netzanschluss vom Netzbetreiber gespeist wird, sind die Schaltfeldtüren und die Steuereinrichtungen der Kabelfelder an der Übergabestelle unter dem Verschluss des Netzbetreibers. Dies betrifft auch die Schalthoheit für die anschlussnehmereigenen Kabelfelder an der Übergabestelle. Dagegen hat der Anschlussnehmer die Schalthoheit für den Übergabeschalter. Im Störfall fällt die Schalthoheit an den Netzbetreiber. Schalthandlungen müssen im Übrigen in gegenseitiger Absprache erfolgen.

Weiterbildungen und Fortbildung im Bereich

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Zuständigkeiten bei Mittelspannungsschaltanlagen Reviewed by on März 4, 2015 .

Die „Arbeitstiere“ elektrischer Verteiler – Betreiberpflichten und Anforderungen Mittelspannungsanlagen sind die Knotenpunkte der Verteilnetze mit unterschiedlichen Spannungen. Sie besitzen für die Sicherung einer hohen Versorgungsqualität  eine bedeutsame, wenn nicht zentrale Bedeutung. Die Planung und Auswahl solcher Anlagen muss unter effizienten und wirtschaftlichen Aspekten erfolgen; umso mehr, als der Kostendruck auf Hersteller, Netzbetreiber und Einrichter solcher