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  • Schaltberechtigung -Schaltbefähigung 1KV – 30KV, 110KV, 220KV

    Schaltberechtigung

    Schaltberechtigung -Schaltbefähigung 1KV – 30KV, 110KV, 220KV

    Schaltberechtigter muss geschult und unterwiesen sein Das Anforderungsprofil an Schaltberechtigte ist anspruchsvoll. Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehört, die richtige Person für diese Aufgabe auszusuchen, diese weiterzubilden und dann zum Schaltberechtigten zu bestellen. Die Rechtliche Grundlagen finden sich in der BGV A3. Im Vordergrund steht immer der Personenschutz  und dann der…