In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, für welche Betriebe oder Veranstaltungen die Vorschrift gilt und welche Maßnahmen sie beinhaltet.
Was ist die DGUV Vorschrift 17/18
Die DGUV Vorschrift 17/18 ist eine wichtige Richtlinie für verschiedene Betriebe und Veranstaltungen in Deutschland. Die DGUV Vorschrift 17/18, auch bekannt als “Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für Bühnen, Film und Fernsehen”, ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie regelt den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in Betrieben und Veranstaltungen der Bühnen-, Film- und Fernsehbranche.
Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17/18
Die DGUV Vorschrift 17/18 gilt für verschiedene Betriebe und Veranstaltungen in der Bühnen-, Film- und Fernsehbranche. Dazu gehören beispielsweise:
- Theater und Opernhäuser
- Film- und Fernsehproduktionsstätten
- Konzert- und Veranstaltungshallen
- Messe- und Ausstellungsgelände
- Freilichtbühnen und Festivals
- Konferenzzentren und Tagungshotels
Die Vorschrift gilt für Betriebe und Veranstaltungen, bei denen Bühnenbildner, Beleuchter, Tontechniker, Kameraleute und andere Beschäftigte in der Veranstaltungsbranche tätig sind.
Maßnahmen gemäß der DGUV Vorschrift 17/18
Die DGUV VVorschrift 17/18 legt verschiedene Maßnahmen fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Veranstaltungsbranche zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:
1. Gefährdungsbeurteilung
Gemäß der DGUV Vorschrift 17/18 müssen Betriebe und Veranstalter eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei werden mögliche Gefahren und Risiken identifiziert, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
2. Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Die Vorschrift schreibt vor, dass in Betrieben und Veranstaltungen gemäß der DGUV Vorschrift 17/18 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt werden muss. Diese Fachkraft unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Gemäß der Vorschrift müssen Betriebe und Veranstalter einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen. Dieser Plan enthält alle relevanten Informationen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung.
4. Unterweisung der Beschäftigten
Die Vorschrift schreibt vor, dass alle Beschäftigten regelmäßig in Bezug auf die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen unterwiesen werden müssen. Dadurch sollen sie für mögliche Gefahren sensibilisiert und über die richtigen Verhaltensweisen informiert werden.
5. Brandschutzmaßnahmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der DGUV Vorschrift 17/18 betrifft den Brandschutz. Betriebe und Veranstaltungen müssen geeignete Brandschutzmaßnahmen treffen, um Brände zu verhindern und im Ernstfall schnell reagieren zu können.
6. Prüfungen und Inspektionen
Die Vorschrift legt fest, dass technische Geräte und Anlagen regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung von Bühnentechnik, Beleuchtungsanlagen und elektrischen Installationen.
7. Erste Hilfe und Rettungsmaßnahmen
Betriebe und Veranstaltungen gemäß der DGUV Vorschrift 17/18 müssen über ausreichende Erste-Hilfe-Einrichtungen verfügen und Rettungsmaßnahmen für den Ernstfall festlegen.
Die DGUV Vorschrift 17/18 ist eine wichtige Richtlinie für Betriebe und Veranstaltungen in der Bühnen-, Film- und Fernsehbranche. Sie regelt den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung und legt verschiedene Maßnahmen fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der Vorschrift können Unfälle und Gesundheitsschäden reduziert werden, um eine sichere Arbeitsumgebung für alle Beteiligten zu schaffen.